RECHTSANWALT PARIS - Haftpflichtrecht - Körperschäden aus Verkehrsunfälle

Maître Dominique Alric
27 rue la Boëtie
75008 Paris
Der Körperschaden besteht aus dem materiellen bzw. immateriellen Schaden.

Im deutschem Recht wird der Körperschaden unter dem Begriff „Schmerzensgeld“ pauschal entschädigt; in Frankreich sind dagegen insgesamt 19 Schadenspositionen in der sogenannten „Nomenclature Dintilhac“ aufgelistet.

Bei diesen Schadenspositionen ist zu entscheiden, ob sie vor der Konsolidierung des Gesundheitszustandes des Verletzten entstanden sind (vorläufiger Charakter) oder nach der Konsolidierung auf Dauer bestehen (dauernde Charakter).

Die Konsolidierung des Gesundheitszustandes eines Verletzten beudeutet, daß der Zustand des Verletzten nach Ansicht des Sachverständigers sich weder verbessern noch verschlechtern wird, und daß dieser stabilisiert ist.

Einige Schadenspositionen werden nachfolgend aufgelistet:


Materielle Schäden (vor der Konsolidierung)


  • Behandlungskosten: diese Kosten werden problemlos von der Gegenseite erstattet
  • Nebenkosten: sie werden auch von der Gegenseite erstattet soweit sie notwendig waren (vorläufige Hilfskraft, Transportkosten zu den diversen Termine usw. ...)
  • Nachgewiesener Verdienstausfall (nach Abzug der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bzw. des Krankengeldes)



Materielle Schäden (nach der Konsolidierung)


  • Behandlungskosten, soweit laut Sachverständigengutachten voraussehbar (ambulant und Krankenhausaufenthalte)
  • Zukünftige Ausgaben für benötigte Hilfsgegenstände und technische Geräte (wie Krücken, Rollstuhl, Prothesen, Spezialeinrichtung von Wohnung/Auto, Implantate...). Sie werden detailliert aufgelistet und berücksichtigt.
  • Hilfsbedürftigkeit: die Opfer eines Unfalls werden im Alltag manchmal auf die Hilfe Dritter angewiesen. Die Hilfsbedürftigkeit sowie die benötigte Art und Dauer der Hilfe wird exakt festgestellt. Der hierbei entstehende Schaden wird geschätzt, wobei die Schadensersatzsumme bei einer familiären Betreuung nicht verkürzt wird.
  • Künftiger Verdienstausfall: der Sachverständige begutachtet, ob und wieweit die Berufsausübung nach dem Unfall ganz oder teilweise eingestellt werden muss oder ob der Beruf angepasst bzw. gewechselt werden kann (Umschulung).
  • Berufliche Auswirkung: incidence professionnelle / pénibilité du travail
  • Bei Jugendlichen können sich Abwesenheiten bei Schule, Ausbildung oder Studium ergeben, wodurch eventuell eine Verschlechterung der Leistung, eine Wiederholung des Jahres/Semesters oder ein Wechsel veranlasst wird mit evtl. Auswirkung auf das spätere Berufsziel.